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Das e-Rezept

Seit 01. Januar 2024 ist das eRezept in Deutschland verpflichtend. Daher werden Sie kein klassisches Papierrezept mehr erhalten. Statt dessen werden wir apothekenpflichtige Arzneimittel dann digital verordnen, als sogenanntes „elektronisches Rezept (eRezept)“.
Diese Änderungen betreffen zunächst nur Verordnungen verschreibungspflichtiger Medikamente gesetzlich versicherter Patienten.

Und so läuft es ab:

Wir verordnen Ihnen Ihre Medikamente per eRezept; die Verordnung wird dann sicher im digitalen Gesundheitsnetz gespeichert. Damit Ihre Apotheke die Verordnung abrufen kann benötigt sie eine der folgenden Zugangsberechtigungen:

  • elektronische Gesundheitskarte (eGK)
    Die eGK wird der einfachste Weg sein um ein eRezept abzurufen. Sie dient dabei lediglich als Berechtigung damit die Apotheke die zentral gespeicherte Verordnung abrufen kann; es werden keine Rezepte auf die Karte gespeichert!

  • eRezept-App
    Sie benötigen ein Smartphone sowie die neueste Version der eGK sowie eine dazugehörige PIN (beides erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse!); die App können Sie kostenlos im App-Store (Apple) oder bei Google laden. Die App bietet den meisten Funktionsumfang zur Verwaltung Ihrer eRezepte!
  • ausgedruckter QR-Code
    Der Ausdruck erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch (wenn z.B. die eGK oder ein Smartphone nicht verfügbar sind) und wird nicht die Regel sein.

Weitere Informationen zur Einführung des eRezeptes finden sie hier!

 

Hier geht es zur Rezeptbestellung